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Thema: Verkehrsregeln in Spanien

  1. #1

    57 Jahre alt
    1 Beiträge seit 03/2021

    Verkehrsregeln in Spanien

    Ab 11. Mai 2021 gelten in ganz Spanien neue Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Innerorts nicht mehr 40 km/Std., sondern nur noch 30. Und zwar überall da, wo es in jede Fahrtrichtung nur eine Fahrbahn gibt. Auf Gomera also in allen Dörfern. Da, wo es zudem keine Bürgersteige gibt darf man jetzt nur noch 20 km/Std. fahren.

  2. Nach oben    #2

    5 Beiträge seit 04/2023
    Wie schnell kann man denn in Spanien auf Autobahnen fahren ohne Punkte zu riskieren?

  3. Nach oben    #3
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    73 Beiträge seit 03/2023
    Bis 150 km/h kostet es 100 Euro ohne Punkteabzug. Ab 151 km/h werden 300 Euro und zwei Punkte fällig.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    73 Beiträge seit 03/2023
    Anbei die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Spanien.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken puntos.jpg  

  5. Nach oben    #5

    aus Fortuna
    56 Beiträge seit 04/2024
    Gem. Statistik sind gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 60% der Strafmandate wegen reinen Formfehlern nichtig.

  6. Nach oben    #6

    aus Fortuna
    56 Beiträge seit 04/2024
    Lt. Medienberichten will die Verkehrspolizei künftig nicht gekennzeichnete Motorradstreifen (daran zu erkennen, dass sie immer zu zweit unterwegs sind) einzetzen, die vornehmlich die Anschnallpflicht verfolgen, die angeblich 36% der Verkehrstoten verschulden soll.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    73 Beiträge seit 03/2023

    teilweise Promille-Senkung

    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möchte Spanien den Alkoholgrenzwert im Straßenverkehr langfristig auf Null senken. Als weiteren Zwischenschritt kündigte die DGT nun an, strengere Alkoholgrenzwerte für Fahranfänger und Berufskraftfahrer anzuwenden. Der Grenzwert wird für diese Fahrergruppe von 0,15 auf 0,1 mg/l Alkohol in der Ausatemluft bzw. von 0,3 auf 0,2 Promille Blutalkohol gesenkt.

    Für alle anderen Fahrer gilt zunächst weiterhin der maximal erlaubte Alkoholgrenzwert von 0,25 mg/l in der Ausatemluft bzw. 0,5 Promille im Blut.

  8. Nach oben    #8

    aus Fortuna
    56 Beiträge seit 04/2024
    Das ist nicht neu. Vor ca. 30 Jahren sollte in allen Raststätten und Restaurants/Kneipen an den Hauptverkehrsstrassen der Ausschank von Alkohl eingestellt werden. Daraufhin drohten die Weinbrand-Hersteller mit Massenentlassungen, und die ganze Sache verrieselte im Sand.

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